1. Antrag auf internationalen Zwingernamenschutz bei der Geschäftsstelle des DWZRV stellen (weitere Hinweise – siehe Wissenswertes „Zwingernamen-Schutz“)
2a. Vor dem Belegen der Hündin ist die Zwingeranlage durch den Zuchtwart zu begutachten (Zuchtstättenerstbesichtigung) und abnehmen zu lassen (auch nach Umzug einer bestehenden Zuchtstätte erforderlich). Ein Versäumnis ist ein Zuchtverstoß.
2b. Ein Neuzüchter (Erstzüchter) muss bei der Zuchtstättenerstbesichtigung einen Sachkundenachweis vorlegen. Dieser Sachkundenachweis gilt als erbracht, wenn der Neuzüchter eine Teilnahmebescheinigung über je eine Fortbildungsveranstaltung des VDH zur Genetik und zur Anatomie, oder den Teilnahmenachweis an einem Züchterseminar einer Landesgruppe des DWZRV vorlegen kann.
3. Am Decktag müssen Rüde und Hündin angekört sein und die bei einigen Rassen erforderlichen Bestätigungen über erfolgte Untersuchungen (z.B. HD, Herz, PRA usw.) vorhanden sein (siehe Zuchtordnung).
4. Rechtzeitiges Einholen von Sondergenehmigungen bei der Zuchtleitung für z.B. Miethündin, Deckakt vor Ankörung, Verwendung von registrierten Hunden usw.
1. Kopie der Deckbescheinigung innerhalb von 3 Tagen an den Landeszuchtwart schicken. Das Original ist der späteren Wurfmeldung beizulegen.
1. Wurfmeldung schriftlich innerhalb von 3 Tagen an den Landeszuchtwart senden.
2. Wurfmeldekarte (erhältlich beim ZBA und GS) zur Aufnahme in die Wurfliste ans ZBA senden.
3. Bei mehr als 8 Welpen ist eine tierärztliche Bescheinigung über den Zustand von Hündin und Welpen notwendig (beim ZBA oder Landeszuchtwart anfordern).
Zuchtwart kommt innerhalb der ersten 3 Lebenswochen.
4. Wurfabnahme und Kennzeichnung der Welpen ab der 7. Woche durch den Zuchtwart oder Tierarzt (Reisekosten gemäß DWZRV-Gebühren-Ordnung).
1. Der Wurfmeldeschein (2-fach) ist durch den Züchter auszufüllen, ggf Impfbestätigung des Tierarztes auf der Rückseite des Formulars, und durch den Züchter (bzw. allen Personen der Zwingergemeinschaft) zu unterschreiben.
Es werden erst die Rüden und dann die Hündinnen aufgeführt, alle Welpennamen eines Wurfes müssen mit dem gleichen Buchstaben beginnen (und für weitere Würfe sollte die alphabetisch Reihenfolge eingehalten werden). Ein Vorname darf im Zwinger nur einmal verwendet werden. Zwingername und Vorname zusammen dürfen 35 Zeichen (einschl. Leerzeichen) nicht überschreiten. Die Farben sollen klar beschrieben sein, hier hilft ggf der Zuchtwart.
2. Wurfbesichtigungsbogen (wird durch den Zuchtwart ausgefüllt)
3. Zuchtstättenbesichtigungsbogen (wird durch den Zuchtwart ausgefüllt)
4. Deckschein (Original)
5. Ggf. Zuchtmietvertrag.
6. Ggf. schriftliche Sondergenehmigung der Zuchtleitung.
7. Ahnentafel und Hundepaß (Original) der Hündin, ggf Kopien der Titelbestätigungen.
8. Ahnentafelkopie und ggf Kopien der Titelbestätigungen des Rüden.
9. Ggf. Tierarztbestätigung über verstorbene Welpen.
10. Alle Welpen des Wurfes und die Mutterhündin müssen anwesend sein bei der Wurfabnahme durch den Zuchtwart.
11 Sind die Welpen bei der Abnahme bereits geimpft, nimmt der Zuchtwart alle Unterlagen mit und sendet sie an das Zuchtbuchamt (ggf vorher an den Landeszuchtwart).
Sonst muss der Züchter diese Unterlagen und die vom Tierarzt bestätigte Bescheinigung der Impfung innerhalb von drei Monaten (ab Wurftag gerechnet) ans ZBA schicken.
12. Alle notwendigen Formulare erhalten Sie bei Ihrem Landeszuchtwart. Einige Formulare finden Sie auch Online unter www.dwzrv.com
1. Innerhalb von drei Monaten (ab Wurftag gerechnet) sind die vollständigen Wurfunterlagen ans ZBA zu senden und werden dort geprüft. Eine Eintragung der Welpen ins DWZB kann nur erfolgen, wenn die jeweils gültige Zucht- und Körordnung eingehalten wurde.
2. Sollte ein Wurf nicht nach den bestehenden Ordnungen gezüchtet worden sein, können vom DWZRV Gebühren für erhöhten Aufwand erhoben, die Welpen und/oder der Züchter mit Zuchtsperre belegt, die Ahnentafeln mit Vermerken versehen, oder eine weitere Disziplinarmaßnahme festgelegt werden.
3. Von der GS erhalten Sie eine Kopie der Ahnentafel-Rückseite zur Korrektur und die Rechnung der Eintragungsgebühr (Kosten siehe Gebührenordnung) sowie eine neue Welpenmeldekarte.
4. Die Ahnentafeln werden erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung und Rücksendung des Korrekturauszuges (bzw. Bestätigung der Richtigkeit ans ZBA) ausgestellt und durch die GS verschickt.
5. Vor Abgabe der Ahnentafel an den neuen Eigentümer ist die Ahnentafeln vom Züchter (alle Personen der Zwingergemeinschaft) zu unterschreiben und der Eigentumswechsel bzw. –Änderung der Eigentumsverhältnisse auf der Ahnentafel zu vermerken und mit Datum und Unterschrift(en) zu bestätigen. – wichtig !!! –
1. DWZRV-INFO-Mappe mit allen gültigen Ordnungen des Verbandes.
2. Tierschutzverordnung über Tier/Hundehaltung.
3. Zwingerbuch, entweder in Tagebuchform oder als Vordruck erhältlich beim VDH ggf. in der GS des DWZRV (muß dem Zuchtwart vorgelegt werden).
4. Kenntnis von Sonderbestimmungen wie z.B. HD-Röntgenpflicht und Herzuntersuchung beim Irish Wolfhound, V x sg – Regelung bei Afghanischen Windhunden, Zahnbestimmungen, PRA beim Sloughi, Anzahl der Würfe pro Hündin usw.
Das Zuchtbuchamt, die Zuchtleitung und Ihr Zuchtwart stehen Ihnen gerne bei Problemen zur Seite. Rufen Sie nicht erst an, wenn “das Kind schon in den Brunnen gefallen ist” sondern erkundigen Sie sich frühzeitig.
Kören Sie Ihre Hunde stets früh an, besonders dann, wenn Sie Rüden und Hündinnen gleichzeitig halten. Unsere Windhunde sind teilweise recht erfindungsreich !!!!
Dieses Merkblatt ist nur eine unverbindliche Zusammenfassung – bitte immer die aktuelle Zuchtordnung einhalten.
(Abkürzungen: GS = Geschäftsstelle, ZBA = Zuchtbuchamt, DWZB = Deutsches Windhund-Zuchtbuch)