Die Vergabe des CACL bleibt so, wie sie zur Zeit ist. Ein CACL wird nur beim Rennen vergeben. Die Hunde erhalten keine CACL Karten mehr.

Hier noch einmal die offiziellen Bedingungen:
CACL-Vergabe bei Nationalen Rennen
CACL = Certificat d'Aptitude au Championat des Courses de Lévriers
Bei jährlich ca. 50% der vom VDH geschützten Rennen wird ein CACL (Arbeitschampionat) in den Wettbewerb gestellt. Die betreffenden Rennen werden vom Obmann für das Windhundwesen nach Beratung mit dem Windhundrennausschuss bestimmt. In den Ausschreibungen finden Sie einen Hinweis, ob ein CACL vergeben wird.
Je Rasse und Geschlecht kann für diese Rennen jeweils ein CACL vergeben werden, wenn mindestens sechs Hunde jeden Geschlechts am Start sind. Sollten Rüden und Hündinnen gemischt laufen und mindestens sechs Hunde am Start sein, kann ein CACL für die Rasse vergeben werden. Sollten weniger wie 6 Hunde je Geschlecht am Start sein, so laufen die Hunde getrennt. Es erfolgt dann keine CACL Vergabe. (§ 23 VDH Rennordnung Verhältnis von Melde- und Laufeinteilungszahlen bei allen nationalen Rennen)

Die Vergabe erfolgt nicht in der Grund-, B- oder Nationalen Klasse.
Ein CACL können Hunde erhalten, die Formwertnote VORZÜGLICH bei einer internationalen-, allgemeinen- oder termingeschützten Spezialzuchtschau in der Erwachsenen Klasse (Offene Klasse, Gebrauchshundklasse, Zwischenklasse oder Championklasse) zuerkannt wurde.

Der bestplatzierte Hund im Finale, der bei der Meldung den Nachweis dieser Formwertnote erbracht hat, erhält das CACL.
Ein Hund, der vier CACL errungen hat, kann auf Antrag des Eigentümers an den VDH den Titel “VDH-Renn-Champion” und damit das Zertifikat für die Meldeberechtigung in der Gebrauchshundklasse erhalten. Dieser Antrag muss innerhalb von 8 Wochen nach Erhalt des vierten CACL beim VDH gestellt werden. Ansonsten verfallen die Anwartschaften.
Zwischen dem ersten und vierten CACL muss ein Zeitraum von 12 Monaten und 1 Tag liegen.
Es werden keine CACL Karten vergeben. Das Erreichen des CAL wird im Hundepass durch den ausrichtenden Verein im Hundepass bestätigt. Es gibt kein Res CACL.

Folgende Unterlagen sind bei der DWZRV Geschäftsstelle, Hildesheimer Str.26, 31185 Söhlde, einzureichen:
Die Kopien aus dem Hundepass aus denen eine CACL Vergabe ersichtlich ist.
Für die Ausstellung der Urkunde wird eine Gebühr von € 10,00 (zuzügl. MWST und Versandkosten) erhoben.