Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 17./18.01.2015 beschlossen, die Körordnung in Ziffer 3.4 wie folgt zu ändern:
Ein Windhund muss auf einer DWZRV-Ausstellung von einem DWZRV-Richter, mindestens mit „Sehr gut“ bewertet worden sein. Wertnoten … stammen. Der in Satz 1 genannte DWZRV-Richter darf nicht dem entsprechen, der denselben Hund gem. Ziffer 3.7 in seinem Phänotyp beurteilt.
Der Vorstand reagiert damit kurzfristig auf Meinungsäußerungen von Mitgliedern nach Inkraftsetzung der Durchführungsbestimmungen zur Körordnung. Die Rückführung auf den Nachweis nur noch einer Ausstellungsbewertung führt zur Kostenreduktion für Züchter/Eigentümer, allerdings müssen bei Ausstellung und Phänotyp-Beurteilung zwei unterschiedliche DWZRV-Zuchtrichter tätig werden.
Die Änderung der Körordnung tritt mit Veröffentlichung in „Unsere Windhunde“ in Kraft. Der Vorstand hat zur Bestätigung seines Beschlusses einen entsprechenden Antrag für die JHV2015 eingereicht.
Frank Karnitzki
komm.Präsident DWZRV e.V.