Neue Körordnung tritt ab 01.01.2015 in Kraft

Die bereits anlässlich der Jahreshauptversammlung im März 2013 verabschiedete neue Körordnung tritt nunmehr zum 01.01.2015 in Kraft.

Ab diesem Zeitpunkt gelten für die Ankörung der Hunde im DWZRV-Bereich ausschließlich die in der neuen Körordnung beschriebenen Voraussetzungen.

Wesentliche Neuerung ist – neben dem Vorliegen von zwei (neu: einer Ausstellungsbewertung siehe Beschluss unten) Ausstellungsbewertungen, der Einholung eines DNA-Fingerprints und ggf. weiterer rassespezifischer Gesundheitstests – der Besuch einer Körveranstaltung, bei der der Hund bzgl. seines Verhaltens und seines Phänotyps (Formwert-Beurteilung) beurteilt wird.

Einzelheiten zum Ablauf und zur Anmeldung Ihres Hundes können Sie den ebenfalls zum 01.01.2015 in Kraft tretenden Durchführungsbestimmungen für Körveranstaltungen entnehmen.

Im Bereich Formulare haben wir unter dem Menupunkt Anmeldung Körveranstaltung ein Formular zur Anmeldung Ihres Hundes zu einer Körveranstaltung bereit gestellt.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Zuchtleiterin und die Zuchtbuchführerin gerne zur Verfügung.

Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 17./18.01.2015 beschlossen, die Körordnung in Ziffer 3.4 wie folgt zu ändern

Ein Windhund muss auf einer DWZRV-Ausstellung von einem DWZRV-Richter, mindestens mit „Sehr gut“ bewertet worden sein. Wertnoten … stammen. Der in Satz 1 genannte DWZRV-Richter darf nicht dem entsprechen, der denselben Hund gem. Ziffer 3.7 in seinem Phänotyp beurteilt.

Der Vorstand reagiert damit kurzfristig auf Meinungsäußerungen von Mitgliedern nach Inkraftsetzung der Durchführungsbestimmungen zur Körordnung. Die Rückführung auf den Nachweis nur noch einer Ausstellungsbewertung führt zur Kostenreduktion für Züchter/Eigentümer, allerdings müssen bei Ausstellung und Phänotyp-Beurteilung zwei unterschiedliche DWZRV-Zuchtrichter tätig werden.

Die Änderung der Körordnung tritt mit Veröffentlichung in „Unsere Windhunde“ in Kraft. Der Vorstand hat zur Bestätigung seines Beschlusses einen entsprechenden Antrag für die JHV2015 eingereicht.

Darüber hinaus weist der Vorstand ergänzend darauf hin, dass bei dem im Rahmen der Verhaltensbeurteilung (Anhang A zur Körordnung) geforderten Zweithundsubtest die zwei Hunde derselben Rasse zugehören und gegengeschlechtilch sein sollten. Ausnahmen sind, insbesondere bei Rassen mit kleiner Population, demnach zulässig. Eine entsprechende Klarstellung ist in Ziffer 3.2 der Durchführungsbestimmungen aufgenommen worden.

Zur Orientierung wird des Weiteren die aktuelle Liste der für den DWZRV-Körveranstaltungen anerkannten Verhaltensbeurteiler (Stand: 17.01.2015) veröffentlicht.

Frank Karnitzki
komm.Präsident DWZRV e.V.