N E U Beschluss der JHV vom 24./25.03.2018

Zusätzliche Information zum Verbandssieger-Coursing für Eigentümer von Afghanischen Windhunden:

In Absprache mit dem Rennleiter von Thüringen wurde nachstehende Kompromisslösung abgesprochen:

Der Meldeschluss bleibt, wie in der Ausschreibung angegeben. Für die Afghanischen Windhunde gibt es die Sonderregelung, dass sie zwar ebenfalls bis Meldeschluss gemeldet werden müssen, die zugehörigen Ausstellungsbewertungen müssen dann – ohne Auforderung – bis spätestens 23. April beim Rennleiter S. Hüttner eingehen und können auch nach Meldeschluss erworben worden sein.
Bei Nichtvorlage bis zu dem genannten Termin ist eine Teilnahme nicht möglich.

Anlässlich der JHV am 24./25.03.2018 wurde dem Antrag 36 von Vorstand und Sportkommission zugestimmt.
Demnach müssen Afghanische Windhunde, die beim Verbandssieger-Coursing starten wollen, entweder zweimal die Zuchtschauwertnote “sehr gut” durch einen DWZRV-Richter erhalten haben oder angekört sein. Die Erfüllung dieser Voraussetzung ist mit der Meldung nachzuweisen.

Diese Regelung gilt bereits für das Verbandssieger-Coursing in 2018!