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Bedingungen für den Eintrag in die DWZRV-Züchterliste

In die DWZRV-Züchterliste werden nur Züchter mit FCI/VDH/DWZRV-Zwingerschutz aufgenommen,
die Mitglied im DWZRV sind.
Ausländische Züchter (mit FCI-Zwingerschutz) können nur aufgenommen werden,
wenn sie Mitglied im DWZRV sind.
Eine Kopie der Zwingerschutzurkunde und der FCI-Zwingerkarte muss vorgelegt werden.

Zusätzlich gilt:
a) Züchter mit nach dem 01.02.04 neu geschütztem Zwingernamen müssen die positive Zuchtstättenerstbesichtigung nachweisen

b) Züchter, deren Zwingername vor dem 01.02.04 geschützt wurde, müssen entweder einen Wurf oder die Zuchtstättenerstbesichtigung nachweisen.

c) Bei Verlegung der Zuchtstätte/Änderung der Anschrift muß die FCI-Zwingerkarte und Zwingerschutzurkunde umgeschrieben werden, und die Zuchtstättenbesichtigung der neuen Zuchtstätte muss vorgelegt werden. Anschrift des Züchters und der Zuchtstätte, sowie Zwingerschutzurkunde müssen übereinstimmen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Züchterliste.
Bei Homepage-Adressen liegt es im Ermessen des DWZRV-Vorstandes (Geschäftsf. Vorsitzenden) ob sie veröffentlicht werden.
Der Eintrag ist kostenpflichtig, und nach Rechnungstellung für jeweils zwölf Monate zu bezahlen. Die Anzeige verlängert sich automatisch um ein Jahr, falls nicht bis zum 15. November des Jahres schriftlich gekündigt wird.
Falls die unter c) genannten Bedingungen nicht erfüllt sind wird der Eintrag gestrichen, das Abonnement läuft dabei weiter bis zum Jahresende, eine Kostenerstattung für die Zeit der Streichung erfolgt nicht.
Falls trotz Aufforderung die Bedingung unter c) bis 15.11. des Jahres nicht erfüllt ist, wird der Eintrag endgültig gestrichen.

Kosten

Einträge bis 6 Zeilen = 38,- Euro,
Einträge 7 bis 10 Zeilen = 48,- Euro,
Einträge 11 bis maximal 15 Zeilen = 55,- Euro,

jeweils zzgl. MwSt

als Standard gilt: pro Zeile maximal 26 Zeichen inklusive Leerzeichen.
Während der Laufzeit sind zwei Änderungen des Eintrages kostenfrei, jede weitere Änderung im laufenden Jahr wird nachträglich mit 5,- Euro (zzgl. MwSt) berechnet.

Bei Zuchtverbot und/oder Zuchtbuchsperre wird der Eintrag gestrichen, ohne Rückerstattung der bereits bezahlten Kosten/Gebühren.
Eine Kündigung des Eintrages in der Züchterliste kann nur zum Jahresende erfolgen. Sollte eine sofortige Streichung des Eintrages gewünscht werden, wird keine Kostenrückerstattung vorgenommen. Rechnungen, die bis spätestens 8 Wochen nach Rechnungstellung nicht bezahlt wurden, führen zur Streichung aus der Züchterliste, der Rechnungsbetrag bleibt weiterhin bestehen und muss beglichen werden. Eine Wiederaufnahme muss schriftlich beantragt werden.