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So bekommen Sie einen Hundepass

Der Hundepass muss bei der DWZRV Geschäftsstelle – Rottenweg 10, 31185 Söhlde – beantragt werden

Bitte senden Sie, falls nichts anderes verlangt wird, eine Kopie der Ahnentafelvorderseite an die GS (bitte nicht die Kopie der Rückseite mit den Ahnen zusenden!)

Achten Sie frühzeitig darauf, ob der Züchter die Ahnentafel unterschrieben hat und somit die Daten auf der Ahnentafel anerkennt. Die Ahnentafel muss auch unterschrieben sein, wenn der Hund im eigenen Zwinger verbleibt!

Der Eigentumswechsel muss auf der Ahnentafel eingetragen sein, mit Datum und Unterschrift des/der Züchter(s). Sollte der Züchter oder Vorbesitzer des Hundes das vergessen haben, müssen Sie einen gültigen Kaufvertrag mit senden.

Auf dem Hundepass können nur zwei Eigentümer angegeben werden (alle Eigentümer müssen DWZRV-Mitglied sein). Der Eigentümer, der den Hund im Besitz hat, wird an erster Stelle genannt. Diese Anschrift ist für die Meldung zum Landessiegerrennen maßgebend.

Bitte überweisen Sie die gültige Gebühr für den Hundepass nur, wenn sie keinem Bankeinzug zugestimmt und eine Rechnung von der GS erhalten haben.

Nach Zahlungseingang wird Ihnen der Hundepass unverzüglich zugeschickt.

Ausstellung des Hundepasses an Nichtmitglieder

nur unter folgenden Bedingungen:

Mitglied in einem anderen Windhundverein beim VDH,
oder für Hunderassen die ausschliesslich vom DWZRV betreut werden (der Nachweis der Mitgliedschaft im VDH-Verein muss vorgelegt werden)