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Was ist eine Phänotyp-Beurteilung und wofür wird sie gebraucht

das war früher die „vorläufige Reinrassigkeits-Bescheinigung“

Eine Phänotyp-Beurteilung ist erforderlich für Importe aus nichtzuchtbuchführenden Ursprungsländern der Rassen Azawakh, Saluki und Sloughi.
Diese Hunde können nach erfolgreichem Ablauf des Verfahrens in das DWZB aufgenommen werden.

Ausserdem für Hunde, die in das DWZB-Register eingetragen werden sollen
und die keinen Abstammungsnachweis haben,
oder nicht über von der FCI anerkannte Ahnentafeln verfügen,
oder für Hunde, die aus Verbindungen mit registrierten Eltern/ Elternteilen mit fehlenden Ahnen bis zur 3. Generation hervorgehen.
Mit der Eintragung in das Register des DWZB erhalten diese Hunde die Berechtigung, an Ausstellungen und Sportveranstaltungen (ausgenommen Titelrennen) teilzunehmen.

Bedingungen:

Mindestalter: Importe aus Ursprungsländern = 12 Monate, andere = 15 Monate

Der Hund muss gekennzeichnet sein – tätowiert oder gechipt
für Hunde aus Staaten außerhalb der EU ist ein genauer Herkunftsnachweis erforderlich – durch Fracht-/ Einreise-Dokumente; Nachweis des Tollwut-Titers (Einfuhr aus nicht gelisteten Drittländern), Gesundheitszeugnis (falls nach EU-Bestimmungen erforderlich), Kaufvertrag (falls vorhanden)

DNA-Fingerprint muss bereits vorliegen bei der Anmeldung für die Phänotyp-Beurteilung, sowie für die Eintragung in das DWZB oder das DWZB-Register

Erscheinung und Verhalten müssen den festgelegten Merkmalen der Rasse entsprechen. Die Phänotyp-Beurteilung führen zwei DWZRV-Richter, die für diese Rasse zugelassen sind, anlässlich einer Zuchtschau des DWZRV durch. Einer der beiden Richter muss Spezialrichter für diese Rasse sein.

Nur nach vorheriger Anmeldung beim Zuchtleiter können Windhunde zur Phänotyp-Beurteilung vorgestellt werden.
Wenn Ihr Hund die o.g. Bedingungen erfüllt, melden Sie ihn bei der Zuchtleitung für die Phänotyp-Beurteilung an. Die Zuchtleitung vereinbart mit Ihnen den Termin für die Vorstellung Ihres Hundes und schickt das erforderliche Formular direkt an die Sonderleitung der Zuchtschau.

Ein Hund kann nur einmal zur Phänotyp-Beurteilung vorgestellt werden.
Gegen die Entscheidung des Richtergremiums ist kein Widerspruch möglich.
Eine Eintragung in das Register berechtigt nicht zu Zucht.

Für die Phänotyp-Beurteilung ist eine Gebühr gemäß Gebührenordnung zu entrichten.

Ausführliche Angaben finden Sie in der Zuchtordnung Punkt 8.3.2 und Punkt 8.5